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TICKETS FÜR SPIEL GEGEN SELB AB MITTWOCH ERHÄLTLICH
7. Dezember 2021
Auch für das nächste Heimspiel gegen die Selber Wölfe gilt für die CHG Arena eine Begrenzung von maximal 750 Zuschauer. Damit gilt wie schon vergangenen Sonntag das Vorrecht für die Inhaber von Dauerkarten. Aber auch der eine oder andere Zuschauer mit Sicherheitsdauerkarte kann wieder auf ein Ticket hoffen.
Interessierte Inhaber (normaler) Dauerkarten können ab Mittwoch, 08. Dezember ab 10 Uhr ihre Karte im Ticket-Webshop unter https://towerstars-aktionen.reservix.de buchen. Da die technische Abwicklung etwas modifiziert wurde, werden beim Einstieg der Buchung neben dem vierstelligen Dauerkartencode auch der Name, der jeweilige Tribünenrang sowie der Platz der Dauerkarte abgefragt. Das gebuchte Ticket kann dann im Anschluss ausgedruckt oder als Handy-Ticket generiert werden. Es werden keine Servicegebühren erhoben.
Sollte es nicht abgerufene Plätze für das nächste Heimspiel gegen Selb geben, werden diese erneut den Inhabern von Sicherheitsdauerkarten angeboten. Sicherheitsdauerkarteninhaber, die Interesse an einem freien Platz haben, können sich ab Freitag, 10. Dezember, 14 Uhr ein Ticket im Webshop sichern, sofern Kapazitäten verfügbar sind. Auch hier werden die auf der Sicherheitsdauerkarte abgedruckten Daten für die Buchung benötigt.
Dauerkarteninhaber sowie die Besitzer von Sicherheitsdauerkarten können die Tickets auch im Fanshop in der Marktstraße 41 zu den üblichen Öffnungszeiten oder bei anderen VVK-Partnern von Reservix beziehen. Erforderlich ist hierzu die Vorlage der jeweiligen Dauerkarte – oder Sicherheitsdauerkarte.
Wichtig für alle Zuschauer: In der CHG Arena gilt das „2G Plus“ Prinzip. Einlass erhalten demnach alle Besucher, die einen vollständigen Impfschutz nachweisen können oder genesen sind. Zusätzlich ist ein negativer Antigentest erforderlich. Die Testpflicht entfällt bei Personen, die bereits ihre Booster-Impfung erhalten haben, deren Vervollständigung des Impfschutzes innerhalb der letzten sechs Monate erfolgte oder die im selben Zeitraum von einer Covid-19 Infektion genesen sind. Gänzlich ausgenommen von der 2G Regel sind Kinder, Schüler und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre.